Statement zu Aussagen von Rainer Viehof zum Integrierten Handlungskonzept

Liebe Eitorfer Bürgerinnen und Bürger,

in seiner Kolumne vom 20.10.2023 sprach unser Bürgermeister, Herr Viehof, uns, Bündnis90/Die Grünen Eitorf bzw. mich als Fraktionsvorsitzenden persönlich an. Obwohl wir Grüne es vorziehen, unsere Debatten direkt und in den entsprechenden Gremien zu führen, möchten wir diesen Angang in den Medien nicht unwidersprochen stehen lassen und die Problematik der Situation „Im Auel“ und Marktplatz hier aus unserer Sicht erläutern. Die Problematik ist leider sehr komplex. Die Aussage des Bürgermeisters „kein Bebauungsplan – keine Marktplatzplatzsanierung mit 70% an Fördermitteln“ ist wirklich sehr vereinfacht. Wenn Sie nun denken, dass die Gemeinde nur einen Bebauungsplan aufstellen muss, um Fördergelder zu erhalten, so ist diese Schlussfolgerung leider falsch.

Die Voraussetzung, die Eitorf erfüllen muss, hat das Ministerium in folgendem Satz benannt: „Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen macht deutlich, dass vor einer weiteren Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln eine rechtssichere und durch den Rat der Stadt beschlossene Planung erfolgen muss, die zukünftige Zentren schädigenden Einzelhandel im Gewerbegebiet verhindert.“

Laut Auflage des Ministeriums muss Eitorf nicht nur einen Bebauungsplan aufstellen, sondern es wird explizit von einer rechtssicheren Planung gesprochen.  Was heißt das nun konkret?

Ganz sicher ist, dass gegen diesen Bebauungsplan geklagt werden wird. Wann und wie das Gericht hierüber entscheiden wird, ist gänzlich ungewiss. Aus unserer Sicht müssen deshalb unbedingt vorab mit dem Ministerium die folgenden beiden Fragen geklärt werden:

Müssen bewilligte Fördergelder zurückgezahlt werden, wenn der Bebauungsplan von einem Gericht für unwirksam erklärt wird?

Müssen bewilligte Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden, wenn der Bebauungsplan in Teilen (also inhaltlich) für unwirksam erklärt wird?

Mit der Klärung dieser Fragen vorab wollen wir verhindern, dass die Gemeinde Eitorf unnötige finanzielle Risiken eingeht, die später Steuererhöhungen nötig machen könnten. Wir wollen nichts verhindern, sondern mögliche erhebliche finanzielle Belastungen der Gemeinde durch umsichtiges und vorausschauendes Handeln vermeiden.

Eigentlich war die Planung für den Marktplatz bereits zurückgestellt, erst im letzten Moment wurden hier wieder Planungsgelder mit in den Haushalt 2023/2024 aufgenommen. Hier werden bereits Ausgaben in hoher 6stelliger Höhe getätigt ohne Gewissheit auf Erfolg.

Vor einer Bewilligung der Fördergelder steht die Beantragung und es folgt ein komplexes Auswahlverfahren. Eine Garantie für sichere Fördergelder gibt es nicht. Eitorf kann auch einfach leer ausgehen. Es kann auch sein, dass das Ministerium die „rechtssichere Planung“ erst dann erfüllt sieht, wenn mögliche Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Das kann viele Jahre dauern.

Sollte die Bewerbung das Ministerium überzeugen und Eitorf bei Vergabe der Fördergelder berücksichtigt werden, ergeht zunächst ein Förderbescheid. In diesem Bescheid ist geregelt, wie genau das Geld zu verwenden ist. Weiterhin wird in diesem Bescheid geregelt, unter welchen Bedingungen Geld wieder zurückzuzahlen ist (siehe Theater Am Park). Genau diese Stelle sehen wir kritisch.

Unsere Entscheidung gegen den Bebauungsplan „Im Auel“ ist also wohlüberlegt und ganz zum Wohle von Eitorf. Es muss Schluss damit sein, Geld für kostspielige Wunschprojekte auszugeben, während gleichzeitig unsere Kinder in völlig marode Schulen gehen müssen. Unseres Erachtens müssen hier die Prioritäten anders gesetzt werden.

Jochen Scholz, Fraktionsvorsitzender